Besondere Regeln für das Gesundheitswesen

Das Handbuch von Dieners in 4. Auflage Matthias Wiemers Das Gesundheitswesen ist der einzige Gesellschaftsbereich, der über zwei verschiedene Bedeutungen des häufig als Modebegriff erscheinenden Begriffs der Compliance verfügt. Herkömmlich versteht im Gesundheitswesen unter der Compliance die Therapietreue des Patienten, also die Frage, inwieweit er dem folgt, was er mit seiner Ärztin oder seinem Arzt […]

Die Immanenz des Testaments

Das Handbuch Testamentsvollstreckung von Mayer/Bonefeld/Tanck in 5. Auflage Rainer Stumpf Man kennt es aus Filmen: Die Testamentseröffnung ist stets ein feierlicher Moment. Alle Beteiligten sind gespannt und nervös. Aber dann gibt es Unklarheiten, wie der Inhalt zu verstehen ist. Spätestens hier kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel. Seine Aufgabe ist es, die Durchsetzung des letzten Willens […]

Neues aus dem Umweltrecht

Ein Nomos-Band zum Lieferkettengesetz und ein Handbuch zum Klimaschutzrecht Matthias Wiemers Blickt man in den Buchmarkt zum Umweltrecht, so findet man derzeit wenig Neues. Die Lehrbücher sind mindestens ein Jahr alt. Es wäre verständlich, wenn Autoren und Verlage hier vielleicht etwas zögern, aber die Herstellung eines Buches braucht seine Zeit – und die Maschinen der […]

Etwas schlanker

Das „Handbuch des Arbeitsrechts“ in 16. Auflage Rainer Stumpf Es ist wohl eine Art Naturgesetz in der juristischen Literatur, dass der Umfang einer Publikation mit jeder weiteren Neuauflage unvermeidlich zunimmt. Irgendwann droht es dann aber aus dem Ruder zu laufen, etwa wenn das „Handbuch des Arbeitsrechts“ aus dem Luchterhand Verlag, herausgegeben von Dr. Klemens Dörner, […]

Verfassungsrecht im Schaufenster

Das monumentale „Handbuch des Verfassungsrechts“ unternimmt eine Darstellung in transnationaler Perspektive Rüdiger Rath Was für ein kolossales Werk! Und welch eine verwegene Idee, die diesem zugrunde liegt! Unter Federführung der herausgebenden Professoren Matthias Herdegen, Klaus Ferdinand Gärditz (beide Bonn), Johannes Masing und Ralf Poscher (beide Freiburg) ist ein (weiteres) Handbuch des deutschen Verfassungsrechts entstanden, das […]

Was der Umwandlungs-Jurist braucht

„Umwandlungsrecht: Handbuch, Mustertexte, Kommentar“ von Happ/Bednarz in 2. Auflage Rainer Stumpf Wohl nur wenigen Nichtjuristen, aber auch längst nicht jedem Juristen dürfte geläufig sein, was sich hinter der Bezeichnung „Umwandlungsrecht“ verbirgt. Dabei ist dies ein Rechtsbereich mit beträchtlicher praktischer Relevanz im Wirtschaftsleben. Gemeint ist damit der für Verschmelzungen und Spaltungen von Unternehmen, aber auch für […]

Aktuelles Studienbuch

Das Tipke/Lang-Handbuch Steuerrecht in 24. Auflage Martin Scheibner Das Werk „Tipke/Lang Steuerrecht“ ist ein durchaus umfangreiches Buch, welches sich wohl am ehesten in die Kategorie eines „Studienbuches“ einordnen lassen dürfte, denn es vereint im Wesentlichen die Erklärtiefe eines Lehrbuches mit dem Umfangreichtum der abgedeckten Inhalte, die sonst nur bei einem Kommentar gegeben ist. Umfangreich ist […]

Viel Streit ums Wohnen

Das Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht in 7. Auflage Rüdiger Rath Als im Miet- und WEG-Recht wirkender Jurist hat man ein weites Betätigungsfeld. Dies gilt umso mehr, als die Zeichen hier schon seit Jahren auf Konfrontation stehen. Nun gäbe es hierzulande zwar insgesamt ohne weiteres ausreichend Wohnraum für alle. Doch befindet sich ein erheblicher […]

Personengesellschaftsrecht international

Das Handbuch „Personengesellschaften im Rechtsvergleich“ in Erstauflage Ludwig Deist So eine Personengesellschaft ist leichter gegründet, als mancher vielleicht denkt. Es genügt schon, in einer WG zu wohnen, und schon ist man Gesellschafter einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GBR). (Daneben gibt es noch die Offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft und ein paar weitere.) Formal betrachtet müssen sich […]

Keine Schule ohne Recht

Das Standardwerk in 9. Auflage hat jetzt einen Co-Autor Matthias Wiemers Wer sich mit dem öffentlichen Recht beschäftigt, weiß, dass auch die Schulen in Deutschland keine „Besonderen Gewaltverhältnisse“ mehr beinhalten. Das Verhältnis der jeweiligen Schule zu ihren Schülern ist auch im Pflichtschulbereich ein Rechtsverhältnis. Und dieses Rechtsverhältnis ist durch einen immer detaillierter aufgefächerten Rechtsrahmen gekennzeichnet. […]