Sozialprozess professionell

Der „Meyer-Ladewig“ scheut die 13. Auflage nicht Matthias Wiemers Unter den Verfahrensordnungen zu den öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten ist die Sozialgerichtsordnung am wenigsten kommentiert. Dies mag daran liegen, dass die Sozialgerichtsbarkeit besonders bürgerfreundlich und kostengünstig sein will und dem Bürger eher weniger verfahrensrechtliche Hürden entgegengestellt werden (So kann ein Beteiligter seinen Streit gem. § 73 SGG sogar […]

Meyer-Goßner und Putzo

Der Meyer-Goßner StPO-Kommentar in 59. und der Thomas/Putzo ZPO-Kommentar in 37. Auflage Thomas Claer Wie jedes Jahr im Mai, so sind auch heuer (wie der Süddeutsche so schön sagt) Neuauflagen der beiden examensrelevantesten aller Straf- und Zivilprozessrechtskommentare anzuzeigen. Beginnen wir diesmal mit dem StPO-Kommentar von Meyer-Goßner, der es inzwischen schon auf stolze 59 Auflagen gebracht […]

Standard für Praktiker

Der Meyer-Ladewig-Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz in 11. Auflage Florian Wörtz Über die Jahre und verschiedenen Auflagen hat sich der Meyer-Ladewig zum Standardkommentar der Praktiker aus Richter- und Anwaltschaft sowie Behörden, Gewerkschaften und Verbände entwickelt. Diesen Stand hat sich der Meyer-Ladewig dank seiner prägnanten und verständlichen Kommentierung erarbeitet. Die Kommentierung ist eine hilfreiche Unterstützung in sozialprozessualen Fragen. […]

ZPO und StPO

Der Thomas/Putzo in 36. und der Meyer-Goßner in 58. Auflage Thomas Claer Über den Kommentar von Thomas/Putzo, der seit nunmehr einem halben Jahrhundert das deutsche Zivilprozessrecht zuverlässig auf den Punkt bringt, muss man keine großen Worte mehr verlieren. Die 36. Auflage, die wir druckfrisch in den Händen halten, berücksichtigt u.a. die Änderungen durch das Gesetz […]

Zwei Unverzichtbare für Referendare

Der StPO-Kommentar von Meyer-Goßner in 54. Auflage und der VwGO-Kommentar von  Kopp/Schenke in 17. Auflage Thomas Claer Nagelneu aus dem Hause Beck sind bei uns zwei gewichtige Pracht-Bände eingetroffen, ohne deren Erwerb für den gemeinen Referendar spätestens im Examen nicht mehr viel laufen dürfte: zum einen der  mit der gewohnten roten Banderole aufgehübschte Meyer-Goßner fürs […]