Alexander Jansen untersucht die Einflüsse von Smend, Schmitt und Thoma auf die Grundrechte Matthias Wiemers Eigentlich könnte man glauben, die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes sei ausreichend erforscht. Denn weder gab es nachher noch einen Weltkrieg, noch tagte der Parlamentarische Rat irgendwo an einem sicheren Ort wie damals in Weimar und musste man auch nicht in eine […]
Der Meyer-Goßner/Schmitt-StPO-Kommentar in 67. Auflage Cornelia Knappe Als Rechtsreferendar (m/w/d) vor dem Examen wird man/frau schon empfindlich zur Kasse gebeten, wenn es um die obligatorische Anschaffung der zugelassenen Kommentare geht. Da ist man/frau dann insgesamt ganz schnell im hohen dreistelligen Bereich. Und wer noch durch die Prüfung rasseln sollte, darf dann beim zweiten Versuch womöglich […]
Der Meyer-Goßner/Schmitt in 65. Auflage Rüdiger Rath Hier hat die abgedroschene Floskel vom Hand-in-Hand-Gehen von Theorie und Praxis ihre Berechtigung: Der neue Meyer-Goßner, der seit einigen Jahren als Meyer-Goßner/Schmitt firmiert, ist da. Ganz früher, daran werden sich aber nur die Älteren, d.h. die wirklich Älteren, deren Silberhochzeit womöglich bald bevorsteht, noch vage erinnern, hieß dieser […]
Deutsche Juristen-Biographien, Teil 44: Ernst-Wolfgang Böckenförde (1930-2019) Matthias Wiemers Jurist, Historiker, Sozialdemokrat und Katholik in einer Person. Kein anderer deutscher Jurist ist so sehr mit einem Zitat verbunden wie der Staatsrechtslehrer Ernst-Wolfgang Böckenförde. Dieses lautet korrekt wie folgt: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große […]
Der Thomas/Putzo in 36. und der Meyer-Goßner in 58. Auflage Thomas Claer Über den Kommentar von Thomas/Putzo, der seit nunmehr einem halben Jahrhundert das deutsche Zivilprozessrecht zuverlässig auf den Punkt bringt, muss man keine großen Worte mehr verlieren. Die 36. Auflage, die wir druckfrisch in den Händen halten, berücksichtigt u.a. die Änderungen durch das Gesetz […]
Der StGB-Kommentar von Satzger/Schmitt/Widmaier Florian Wörtz Wenn ein Verlag es wagt, in einem ohnehin bereits umkämpften Markt ein neues, eigenes Produkt zu platzieren, dann muss es einerseits eine gute inhaltliche Qualität verbürgen und andererseits Alleinstellungsmerkmal gegenüber den Konkurrenzprodukten aufweisen. Der Satzger/Schmitt/Widmaier versteht sich als gut strukturierter Praktiker-Kommentar, der durchgehend die Bezüge zur StPO herstellt und […]