Der Eisenberg/Kölbel-Jugendgerichtsgesetz-Kommentar in 26. Auflage Eugenie Koslowski Jugendliche Straftäter werden aus guten Gründen vom Gericht anders beurteilt als erwachsene Straftäter. Bei ihnen glaubt man, mit pädagogischen Mitteln noch etwas ausrichten zu können, und legt deshalb – unter besonderer Berücksichtigung von Alter und individuellem Entwicklungsstand – den Schwerpunkt mehr auf Erziehung als auf Abschreckung und Normbestätigung. […]
Die Heiterkeit live im Lido in Kreuzberg