Der Pfleger pflegt das Recht

Der Dörndorfer-Kommentar zum Rechtspflegergesetz in 3. Auflage Ludwig Deist Wohl so mancher, der schon einmal an einer Zwangsversteigerung vor Gericht teilgenommen hat, um auf diesem Wege vielleicht ein Immobilien-Schnäppchen zu erhaschen, wird sich gefragt haben, was für ein Typ mit dem Hammer in der Hand denn da vorne sitzt, der die Veranstaltung leitet und am […]

Zivilrecht im Doppelpack

Zweimal Prütting-Kommentare: BGB und ZPO in Neuauflage Rüdiger Rath Zivilrechtliche Praktiker wissen es schon längst: Es gibt mehr als nur den Palandt und den Zöller. Denn den beiden Marktführern unter den schwergewichtigen einbändigen Standard-Kommentaren zum Zivilrecht respektive Zivilprozessrecht ist mittlerweile ein nicht zu unterschätzendes Konkurrentenpaar aus dem Hause Luchterhand herangewachsen, das die traditionsreichen Vorbilder, zumindest […]

Griffig und kompakt auf 1337 Seiten

Der Ennuschat/Wank/Winkler-Kommentar zur Gewerbeordnung in 9. Auflage Ludwig Deist Alles ist relativ. Ganz besonders gilt dies in der Rechtswissenschaft, wo auch schon mal mehr als tausendseitige Handkommentare als super griffige Einstiegslektüre für die Westentasche angepriesen werden. Und genauso verhält es sich im Gewerberecht, einem Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts mit allenfalls geringer Relevanz für die Juristenausbildung, […]

Gesetze kompakt, vollständig und aktuell

Der Nomos Verlag bringt die 29. Auflage seiner „drei Kilo Recht“ Matthias Wiemers Wenn ich an den Beginn meines Jurastudiums an der Uni Münster (im WS 90/91) zurückdenke, so habe ich im ersten Semester mit Beck-Texten gearbeitet (das BGB stammte noch aus dem Jahre 1986), dann aber ab dem zweiten Semester nacheinander den „Schönfelder“, den […]

Der Hammer fürs Zivilprozessrecht

Der „Zivilprozess“ von Schellhammer in 16. Auflage Rüdiger Rath Ein seltsames Hybridprodukt aus der Reihe „Recht in der Praxis“ des C.F. Müller-Verlags ist das 1000 Seiten umfassende Werk „Zivilprozess“ von Kurt Schellhammer, das nun schon in 16. Auflage erschienen ist. Es ist kein Gesetzeskommentar zur ZPO, aber auch kein Lehrbuch und keine Fallsammlung. Dafür ist […]

Pflegerecht kompakt

Der neue Band aus der Reihe „Kompendien“ kann überzeugen Matthias Wiemers Die Speyerer Ordinaria Constanze Janda hat vor einigen Jahren erstmals ein inzwischen gut eingeführtes zum Medizinrecht (bei utb) veröffentlicht. Nun hat sie dem einen Band zum Pflegerecht an die Seite gestellt. Umfasst der Medizinrechts-Band gut 400 Seiten (4. Auflage 2019) so hat die Autorin […]

Formulare für Notare

Das Kölner Formularbuch Erbrecht von Christoph Dorsel in 3. Auflage Rüdiger Rath Was macht überhaupt ein Notar so Großartiges, außer immer die gleichen Verträge vorzulesen und horrende Rechnungen zu schreiben? Das denken wohl viele, die auf die Dienste von Notaren angewiesen sind. Blickt man allerdings hinter die Kulissen, so erkennt man, dass Notare für das, […]

Mit der Zeit gegangen

Das große Lehrbuch „Familienrecht“ von Gernhuber / Coester-Waltjen in 7. Auflage Ludwig Deist Einst vom nicht mehr unter uns weilenden Namensgeber Joachim Gernhuber begründet und mittlerweile von Dagmar Coester-Waltjen allein weitergeführt, ist dieses 922 Seiten starke Lehrbuch des Familienrechts nunmehr bereits in  7. Auflage erschienen. Und schon im Vorwort räumt die Autorin, ihres Zeichens emeritierte […]

Von Angst bis Revolution

Tim Marshall erklärt „Im Namen der Flagge – die Macht politischer Symbole“ Florian Wörtz Tim Marshall schafft es als Außenpolitik-Experte und Politik-Redakteur auf eine sehr unterhaltsame Weise Flaggen der Welt zu erklären. Egal ob kleine oder große Länder oder staatenübergreifende Organisationen – Marshall erklärt die Symbole wie sich hinter diesen Symbolen und ihrer Historie Weltpolitik […]

Sozialprozess professionell

Der „Meyer-Ladewig“ scheut die 13. Auflage nicht Matthias Wiemers Unter den Verfahrensordnungen zu den öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten ist die Sozialgerichtsordnung am wenigsten kommentiert. Dies mag daran liegen, dass die Sozialgerichtsbarkeit besonders bürgerfreundlich und kostengünstig sein will und dem Bürger eher weniger verfahrensrechtliche Hürden entgegengestellt werden (So kann ein Beteiligter seinen Streit gem. § 73 SGG sogar […]