Mit einem Bein im Knast?

Die „Fälle zum Medizinrecht“ spielen nicht nur im Strafrecht Matthias Wiemers Seit langem angekündigt war eine neue Fallsammlung zum Medizinrecht. Blickt man auf die Autorin, die als Staatsanwältin in Bayern tätig ist, so könnte man zunächst auf die Idee kommen, Medizinrecht spiele sich immer noch weitgehend im Strafrecht ab. (Wer erinnert sich nicht an die […]

Renommiert und bewährt

Der Noack/Servatius/Haas-GmbH-Gesetz-Kommentar in 23. Auflage Friederike Mattes Das „erstaunlich schlanke Regelwerk“ des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (so die Bearbeiter in ihrem Vorwort zur 23. Auflage) hat es in sich. Als beliebteste Rechtsform der eingetragenen Gesellschaften in Deutschland gibt es eine Vielzahl von Themen, die mit dem GmbHG abgedeckt werden müssen. Umso schöner […]

Mal dicker und mal dünner – 20 Auflagen Öffentliches Wirtschaftsrecht

Der Allgemeine Teil des „Stober/Korte“ erlebt seine 20. Auflage Matthias Wiemers Der Rezensent hat Rolf Stober in Münster nicht mehr gehört Dieser befand sich dann, als es für den Verfasser dieser Zeilen um das Wirtschaftsverwaltungsrecht ging, schon auf einer kürzeren Station an der TU Dresden (ab 1992 Gründungsprofessor der damaligen jur. Fakultät). Stober hat an […]

Nimm zwei

Kopp/Schenke in 29. und Kopp/Ramsauer in 24. Auflage Ludwig Deist Wie zwei siamesische Zwillinge erscheinen nicht nur beide alljährlich gemeinsam im Spätsommer in neuer Auflage. Mittlerweile haben sich Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer, die beiden Flaggschiff-Kommentierungen im deutschen Verwaltungsrecht, sogar im Preis synchronisiert und sind nun für jeweils 72 Euro zu haben, was angesichts des üblichen Preisniveaus […]

Dreier reloaded

Die vierte Auflage ist der Verjüngung der Bearbeiter gewidmet Matthias Wiemers Als im Jahre 1996 ein neuer GG-Kommentar herauskam, konnte man gespannt sein. Es gab damals nicht so viele, und schon gar nicht außerhalb des Beck-Verlags. Die Losblattwerke hießen Bonner Kommentar, Maunz/Dürig/Herzog/Scholz und Leibholz/Rinck/Hesselberger, die seinerzeit alle sehr langsam in ihren Aktualisierungsbemühungen waren (und die […]

Grundbuchrecht kompakt

Der GBO-Kommentar von Demharter in 33. Auflage Cornelia Knappe Mit der Grundbuchordnung kommt man im Jurastudium eher selten in Berührung. Wenn überhaupt, dann wohl am ehesten in der Wahlfachgruppe Zivilrecht. Aber zu welcher Kommentierung sollte man dann greifen? Es tummeln sich ja mittlerweile so einige auf dem Markt. Als erste Wahl kann hier zweifellos der […]

Auf unbekanntem Terrain

„Internationales Erbrecht“ von Dutta/Weber in 2. Auflage Friederike Mattes „Die unentbehrliche Währung bei grenzüberschreitenden Erbfällen“ tituliert der Beck-Verlag im Einband dieses Standardwerk, das in der Tat mindestens so wichtig ist wie das nötige Kleingeld auf einer Südseeinsel. Wer als Praktiker im Erbrecht mit internationalen Fällen zu tun hat, begibt sich häufig auf unbekanntes Terrain. Hat […]

Gestalterische Lösung

Die NomosFormulare Erbrecht in 5. Auflage Rainer Stumpf Wohl nur wenige Rechtsbereiche sind solche ausgeprägten Wachstumsmärkte wie das Erbrecht. Schon seit längerem dürfte sich herumgesprochen haben, dass der Weg zum Reichwerden durch Erwerbsarbeit für die Allermeisten kaum noch gangbar ist. Demgegenüber hat aber jede und jeder hierzulande – statistisch gesehen – immerhin eine solide 50%-Chance […]

Gespickt mit Hinweisen

Das Münchner Prozessformularbuch Erbrecht in 5. Auflage Friederike Mattes Band 4 des Münchner Prozessfomularhandbuchs bietet inhaltlich weit mehr als das Handwerkszeug für einen erfolgreichen Erbrechtsprozess. Bereits zu Beginn eines Erbrechtsmandats kann alles Wesentliche mit diesem Handbuch abgedeckt werden: die Abklärung aller Rahmendaten anhand des Mandatsaufnahmebogens und notwendige Vereinbarungen mit dem Mandanten. Sogar erste Schreiben an […]

Marx bleibt Marx

Das Handbuch “Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht” von Reinhard Marx in 8. Auflage Rüdiger Rath Auf Reinhard Marx ist Verlass. Gemeint ist hier aber nicht der Kardinal, der diesen Namen trägt. Der ist natürlich auch ein guter und ehrenwerter Mann, der sogar freiwillig aufs Bundesverdienstkreuz verzichtet hat, nur weil er nicht völlig ausschließen kann, ob er […]